Pflegegrad beantragen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung
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Das Wichtigste in Kürze zusammengefasst:Was ist ein Pflegegrad?Wie wird ein Pflegegrad festgestellt?Die 5 Pflegegrade und ihre Leistungen 2026Definition: Pflegebedürftigkeit
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Wie stelle ich den Antrag?Muster: Antragsschreiben Pflegegrad
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Fristen beim Pflegegrad-AntragSchritt 2: Das PflegegutachtenWas wird geprüft für die Einstufung in einen Pflegegrad?So können Sie sich auf das Pflegegutachten vorbereiten
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Widerspruch einlegenMuster-Vorlage für einen Widerspruch
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Muster: Höherstufung PflegegradPflegeleistungen ohne Pflegegrad
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Wo beantrage ich den Pflegegrad – bei der Pflegekasse oder Krankenkasse?Wie lange dauert der Termin für die Pflegebegutachtung?Kann ich den Pflegegrad rückwirkend beantragen?
Wer einen Pflegegrad hat, sichert sich finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse – für ambulante Pflegedienste, Pflegehilfsmittel, Haushaltshilfe und Unterstützung im Alltag –, sodass man zu Hause gut versorgt ist.

Durch einen Unfall oder eine Krankheit kann man ganz plötzlich zum Pflegefall werden. Oder der Pflegebedarf entsteht langsam, aufgrund von Alter oder Krankheit. Daher unser Rat: Sobald Sie den Eindruck haben, dass Sie oder Ihr Angehöriger aufgrund von Alter oder Krankheit Hilfe im Alltag benötigen, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen.
Scheuen Sie sich nicht, einen Pflegegrad zu beantragen. Pflegeleistungen sind Versicherungsleistungen und stehen Ihnen zu. Dabei gilt, dass man nicht erst pflegebedürftig ist, wenn man gar nichts mehr selbst kann und bettlägerig ist. Sondern dann, wenn der Alltag durch körperliche und/oder geistige Einschränkungen so erschwert wird, dass man auf Unterstützung angewiesen ist.
Das Wichtigste in Kürze zusammengefasst: #
- Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen Sie in einen Pflegegrad eingestuft werden.
- Leistungsumfang und Höhe richten sich nach der Höhe des Pflegegrades (Pflegegrad 1–5).
- Stellen Sie Ihren Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegeversicherung, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist.
- Für die Antragstellung reicht ein formloses Schreiben.
- Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. Leistungen erhalten Sie ab dem Monat der Antragstellung.
- Sie müssen in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
- Nach der Antragstellung schickt die Pflegekasse Ihnen alle notwendigen Unterlagen zu und lässt einen Gutachter zur Feststellung des Pflegegrades zu Ihnen nach Hause kommen.
- Nach Feststellung des Pflegegrades erhalten Sie die Leistungen der Pflegekasse.
Was ist ein Pflegegrad? #
Der Pflegegrad beschreibt, wie stark jemand in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist und wie viel Unterstützung im Alltag nötig ist. Es gibt die Pflegegrade 1-5:
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Wie wird ein Pflegegrad festgestellt? #
Der Pflegegrad wird durch ein Pflegegutachten auf Grundlage des Paragrafen 15 SGB XI ermittelt. Die Einstufung in den Pflegegrad basiert auf einem definierten Punktesystem, bei dem die Selbstständigkeit und Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen betrachtet werden:
- Mobilität
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Wichtig zu wissen: Es zählt nicht, wie viel Zeit die Pflege beansprucht, sondern wie selbstständig die betroffene Person noch ist.
Die sorgfältige, objektive Begutachtung ist die Grundlage für eine angemessene Zuordnung der Pflegeleistungen, entsprechend dem individuellen Bedarf. Hierfür kommt ein Pflegegutachter zu der pflegebedürftigen Person nach Hause, und macht sich ein Bild von der Pflegesituation. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen werden durch den Sachverständigen des Medizinischen Dienstes (MD) begutachtet, privat Versicherte durch Mitarbeiter der Firma MEDICPROOF.
Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher und umfangreicher sind die Leistungen der Pflegekasse.Voraussetzung: Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen. Bei kürzeren Zeiträumen – etwa nach einem Unfall – ist die Krankenkasse für die Kosten der Pflege zuständig.
Die 5 Pflegegrade und ihre Leistungen 2026 #
Übersichtstabelle: Leistungen der Pflegekasse nach Pflegegrad
Leistung / Pflegegrad PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG Punkte (NBA) & Bedeutung: 12,5–27 (geringe Beeinträchtigung) 27–47,5 (erhebliche Beeinträchtigung) 47,5–70 (schwere Beeinträchtigung) 70–90 (schwerste Beeinträchtigung) 90–100 (Schwerste Beeintr. + besondere pflegerische Anforderungen) Entlastungsbetrag (mtl.) 131 € 131 € 131 € 131 € 131 € Pflegegeld (mtl.) – 347 € 599 € 800 € 990 € Pflegesachleistungen (mtl.) – 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 € Tages- und Nachtpflege – 721 € 1.357 € 1.685 € 2.085 € Vollstationäre Pflege – 805 € 1.319 € 1.855 € 2.096 € jährl. Entlastungsbudget (für Verhinderungs- & Kurzzeitpflege) – 3.539 € 3.539 € 3.539 € 3.539 € Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € 42 € 42 € 42 € 42 € Wohnraumanpassung (je Maßnahme, bis zu) 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 € Wohngruppenzuschlag (mtl.) 224 € 224 € 224 € 224 € 224 € Hausnotruf (mtl.) 27 € 27 € 27 € 27 € 27 € Erfahren Sie mehr über die Budgets und wie Sie diese sinnvoll kombinieren können in unserem Ratgeber: „Unterstützung vom Pflegedienst: Pflegebudgets der Pflegekasse sinnvoll nutzen“.
Definition: Pflegebedürftigkeit #
Als pflegebedürftig gelten nach § 14 SGB XI Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten aufweisen und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Einschränkungen durch einen Unfall, eine Erkrankung oder den natürlichen Alterungsprozess entstehen. Entscheidend ist allein, dass alltägliche Aktivitäten nur noch mit erheblichem Aufwand oder gar nicht mehr eigenständig bewältigt werden können und dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Der individuelle Grad der Pflegebedürftigkeit – und damit die Höhe der Leistungsansprüche gegenüber der Pflegekasse – wird auf Basis eines Gutachtens nach § 15 SGB XI in einen der fünf Pflegegrade eingestuft.
Schritt 1: Antrag auf Pflegegrad stellen #
Um Leistungen der Pflegekasse erhalten zu können, müssen Sie einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad stellen. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre bei einer Pflegekasse versichert gewesen ist. Bei familienversicherten Kindern gilt dies, wenn ein Elternteil diese Bedingung erfüllt.
Den Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen Sie bei der Pflegekasse. Diese ist organisatorisch bei der Krankenkasse angegliedert, daher können Sie sich mit dem Antrag direkt an Ihre Krankenkasse wenden. Wenn Sie also beispielsweise bei der AOK krankenversichert sind, können Sie den Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad dorthin senden, mit der Bitte um Weiterleitung an die Pflegekasse. Privatversicherte, wenden sich an ihre private Pflegeversicherung.
Wie stelle ich den Antrag? #
Der Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad kann formlos erfolgen. Es gibt hier kein spezielles Pflichtformular. Unsere Empfehlung: Stellen Sie den Antrag schriftlich – per E-Mail, Fax oder Brief als Einschreiben –, damit Sie das Datum der Antragstellung nachweisen können. Das Datum ist wichtig, denn Sie erhalten die Leistungen ab dem Monat der Antragstellung. Sie können den Antrag als Brief auch persönlich abgeben. Lassen Sie sich den Erhalt dann jedoch schriftlich bestätigen.
Tipp: Pflegestützpunkte sind neutrale Anlaufstellen, die Pflegebedürftige und pflegende Angehörige kostenlos zu allen Fragen rund um das Thema Pflege beraten. Sie helfen bei Anträgen und beraten zu Pflegeangeboten.
Pflegegrad beim Pflegestützpunkt beantragen
Die Pflegestützpunkte unterstützen Sie bei der Antragstellung für einen Pflegegrad. Sie können sich dort informieren und den Antrag gemeinsam ausfüllen.
Einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe finden Sie hier: https://www.bw-pflegestuetzpunkt.de/bw-karte/
Muster: Antragsschreiben Pflegegrad #
Für die Antragstellung reicht ein einfaches Schreiben. Das folgende Muster können Sie direkt verwenden. Ergänzen Sie einfach die kursiven Felder und senden Sie es per E-Mail oder per Post an Ihre Pflegekasse.
Absender:
Max Mustermann
Musterweg 1
99999 MusterstadtAn:
Name und Anschrift der Pflegekasse
Datum
Betreff: Antrag auf Pflegeleistungen / Einstufung in den PflegegradVersicherungsnehmer: (Name der pflegebedürftigen Person eintragen)
Versichertennummer: (bitte die Versichertennummer der pflegebedürftigen Person eintragen)Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage
entweder: ich
oder: ich, als Bevollmächtigter von Herrn/Frau Mustermann, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft in Musterweg 1, 99999 Musterstadt (Vollmacht in Kopie beilegen!)ab dem heutigen Tag Leistungen aus der Pflegeversicherung und Einstufung in einen Pflegegrad.
Zur Feststellung des Pflegegrades bitte ich um eine kurzfristige Begutachtung. Bitte lassen Sie mir darüber hinaus alle erforderlichen Formulare zukommen.
Ich bedanke mich im Voraus für eine zügige Bearbeitung meines Anliegens.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift des Pflegebedürftigen bzw. des Bevollmächtigten)
Wie geht es weiter nach der Antragstellung? #Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, schickt diese ein Formular zu, das Sie ausfüllen und zurücksenden müssen. Darin geben Sie an, welche Leistungen der Pflegeversicherung Sie in Anspruch nehmen möchten. Gleichzeitig ist die Pflegekasse verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang einen kostenlosen Beratungstermin anzubieten oder einen Beratungsgutschein auszustellen (§ 7b SGB XI). Nutzen Sie dieses Angebot – es hilft, den weiteren Prozess zu verstehen und offene Fragen frühzeitig zu klären.
Zur Ermittlung des Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einem Gutachten. Der Gutachter kommt zum vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause. Wenn innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Antragstellung keine Begutachtung erfolgt ist, ist die Pflegekasse nach § 18 SGB 11 verpflichtet, drei unabhängige Gutachter zur Auswahl zu stellen. Von diesen können Sie sich dann einen Gutachter selbst aussuchen.Fristen beim Pflegegrad-Antrag #
Spätestens 25 Arbeitstage nach Antragstellung muss die Pflegekasse schriftlich über den Pflegegrad entscheiden.
Die 5-Tage-Frist gilt, wenn
- sich die antragstellende Person im Krankenhaus oder in stationärer Reha befindet
- und die Begutachtung zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist
oder - sich die antragstellende Person im Krankenhaus oder in stationärer Reha befindet und eine Pflege- oder Familienpflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber vereinbart wurde,
oder - sich die Person in einem Hospiz befindet bzw. ambulant palliativ versorgt wird.
Die 10-Tage-Frist gilt, wenn
- die pflegebedürftige Person zu Hause versorgt und die Pflegeperson entweder Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz oder Familienpflegezeit vereinbart hat.
Bei Fristüberschreitung
Überschreitet die Pflegekasse die gesetzliche Frist ohne ausreichende Begründung, ist sie verpflichtet, für jede begonnene Woche der Verzögerung 70 € an den Antragsteller zu zahlen (§ 18c SGB XI). Diese Regelung gilt leider nicht für Personen, die bereits mindestens Pflegegrad 2 haben und in einer stationären Pflegeeinrichtung leben.
Tritt eine Verzögerung ein, die die Pflegekasse nicht zu vertreten hat, ruht die Frist für diesen Zeitraum. Musste dadurch ein bereits vereinbarter Begutachtungstermin neu angesetzt werden, hat die Pflegekasse zusätzlich 15 Arbeitstage Zeit, nachdem der Verzögerungsgrund weggefallen ist.Schritt 2: Das Pflegegutachten #
Die Begutachtung ist das entscheidende Verfahren für Ihren Pflegegrad.
Wichtig: Der Medizinische Dienst soll einen realistischen Eindruck von Ihrer Situation bekommen. Es ist daher nicht nötig, vor dem Begutachtungstermin die Wohnung zu putzen oder alles aufzuräumen. Beschreiben Sie Ihren Hilfebedarf so genau wie möglich, benennen Sie Schwierigkeiten offen und beschönigen Sie nicht.
Was wird geprüft für die Einstufung in einen Pflegegrad? #
Der Gutachter stellt im Gespräch Fragen zum Alltag und zur Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person, um sich ein realistisches Bild davon zu machen, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ihren Alltag noch bewältigen kann.
Im Mittelpunkt stehen Fragen wie: Wie mobil ist die Person? Bei welchen alltäglichen Tätigkeiten braucht sie Unterstützung? Kann sie ihren Tag noch strukturieren und sich selbst versorgen? Parallel dazu fließen Fragen ein, die kognitive Fähigkeiten einschätzen helfen – etwa zur aktuellen Jahreszeit oder zum Datum. Häufig bittet der Gutachter auch darum, einfache Bewegungen auszuführen: die Arme heben, eine Faust machen, vom Stuhl aufstehen oder einige Schritte gehen.
Anwesende Angehörige oder andere Vertrauenspersonen können und sollten auch von ihren Beobachtungen aus dem Alltag berichten. Das ist wichtig – denn viele pflegebedürftige Menschen beschönigen ihre Situation aus Scham oder wollen keine Schwäche zeigen. Themen wie Inkontinenz werden dabei häufig verschwiegen, obwohl sie für die Einstufung in einen Pflegegrad durchaus relevant sein können. Eine vertraute Person kann solche Themen leichter ansprechen.
Das Ziel der Begutachtung ist, ein möglichst realistisches Bild davon zu gewinnen, wo Sie oder Ihr Angehöriger im Alltag wirklich Unterstützung benötigen – und welcher Pflegegrad dem tatsächlichen Bedarf entspricht.Wenn Angaben in der Begutachtung auf Widerstand stoßen
Manchmal möchte die pflegebedürftige Person aus Scham nicht, dass Probleme vor dem Gutachter offen angesprochen werden. Unsere Empfehlung: Sprechen Sie die Themen schon vor dem Begutachtungstermin offen und einfühlsam an. Erklären Sie, dass es beim Gutachten nicht darum geht, Schwächen zu „verraten“ – sondern darum, die Unterstützung zu erhalten, die wirklich gebraucht wird. Je realistischer das Bild, das der Gutachter gewinnt, desto passender fällt die Einstufung aus.
Die Bewertung erfolgt anhand des sogenannten Begutachtungsassessments (NBA). Es bewertet in sechs Lebensbereichen den Grad der Selbstständigkeit:
- Mobilität (z. B. Positionswechsel, Gehen, Treppensteigen)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung (Waschen, Ankleiden, Essen, Trinken)
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Weiterführende Informationen zum Ablauf des Gutachtens finden Sie direkt beim Medizinischen Dienst: www.medizinischerdienst.de/versicherte/pflegebegutachtung
Unsere Empfehlung: Da die Begutachtung aufregend sein kann, empfehlen wir, eine Vertrauensperson dabei zu haben – idealerweise jemanden, der den Pflegealltag gut kennt und einschätzen kann, in welchen Bereichen wie viel Unterstützung notwendig ist. Das können Angehörige sein, aber zum Beispiel auch Gebärdensprachdolmetscher.
So können Sie sich auf das Pflegegutachten vorbereiten #
Überlegen Sie sich vorab, was Ihnen oder Ihrem Angehörigen im Alltag Schwierigkeiten bereitet. Wobei wird Unterstützung benötigt? Was ist noch selbstständig möglich? Der Gutachter bewertet den dauerhaften Hilfebedarf. Beschönigen Sie daher nicht.
Sammeln Sie die wichtigsten Unterlagen für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst:
- Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie im Optimalfall mindestens zwei Wochen lang, spätestens ab Antragstellung, täglich, bei welchen Aktivitäten Hilfe benötigt wird und wie lange. Vorlagen für das sog. “Pflegetagebuch” gibt es oftmals bei den Krankenkassen oder bei den Pflegestützpunkten. Fragen Sie hier nach einer Vorlage.
- Fragen: Notieren Sie sich alle Fragen, die Sie an den Gutachter stellen möchten.
- Unterlagen bereithalten: Arztberichte, Medikamentenplan, Krankenhausentlassungsberichte, ärztliche Atteste, Namen und Kontaktdaten aller behandelnden Ärzte, Liste der Medikamente, die zum aktuellen Zeitpunkt eingenommen werden, ggf. Schwerbehindertenausweis.
- Pflegedienst einbeziehen: Wenn bereits ein ambulanter Pflegedienst tätig ist, kann er einen Pflegebericht/Pflegedokumentation beisteuern.
- Pflegepersonen: Namen und Kontaktdaten der Personen, die an der Pflege beteiligt sind (Angehörige, pflegende Personen).
- Pflegehilfsmittel: Auflistung aller benötigten und genutzten Hilfsmittel (Bezeichnung/Anzahl).
Schritt 3: Bescheid erhalten und prüfen #
Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten und leitet dieses an die Pflegekasse weiter, welche daraufhin den schriftlichen Bescheid zur Einstufung in den Pflegegrad verfasst.
Was steht im Bescheid?- • Der festgestellte Pflegegrad (1–5).
- Eine kurze Begründung der Entscheidung, auf Grundlage des Gutachtens des Medizinischen Dienstes.
- Die Leistungen, auf die Sie nun Anspruch haben.
Widerspruch einlegen #
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht zufrieden sind, können Sie binnen eines Monats nach Zugang der Entscheidung schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid des Pflegegrades bei der Pflegekasse einreichen. Sie haben zudem jederzeit das Recht, das vollständige Gutachten bei der Pflegekasse anzufordern.
Wie gehe ich vor?
- Widerspruch schriftlich innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids einreichen.
- Ein formloses Schreiben genügt zunächst – eine detaillierte Begründung kann nachgereicht werden.
- Das vollständige Pflegegutachten bei der Pflegekasse anfordern und inhaltlich prüfen.
- Widerspruch konkret auf das Gutachten beziehen: Welche Punkte wurden Ihrer Meinung nach falsch bewertet?
Übrigens: Nicht nur bei der Antragstellung, sondern auch bei einem Widerspruch unterstützen die Pflegestützpunkte kostenfrei.
Muster-Vorlage für einen Widerspruch #
Das Muster-Anschreiben können Sie direkt verwenden. Kopieren Sie sich den Text, ergänzen Sie die kursiven Felder und senden Sie es per E-Mail oder per Post an Ihre Pflegekasse.
Betreff: Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum], Aktenzeichen [XXXXX]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich
☐ persönlich
☐ als Bevollmächtigte/r (beiliegend finden Sie eine Kopie der Vollmacht) von [Name der versicherten Person]
fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [XXXXX] ein.Versicherungsnehmer: (Name des Versicherten eintragen)
Versichertennummer: (bitte die Versichertennummer eintragen)Wir bitten Sie zudem, uns das vollständige Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes zuzusenden.
Sobald das Gutachten vorliegt, werde ich Ihnen detailliertere Gründe für den Widerspruch darlegen.
Ich bitte Sie, mir den Eingang des Widerspruchs zu bestätigen. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,[Unterschrift]
Antrag auf Einstufung in einen höheren Pflegegrad #
Hat sich der Zustand der pflegebedürftigen Person verschlechtert und reicht der bisherige Pflegegrad nicht mehr aus? Dann sollten Sie möglichst bald eine Höherstufung beantragen. Mit einem höheren Pflegegrad besteht automatisch Anspruch auf höhere Leistungen der Pflegekasse. Den Antrag können Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse stellen, am besten schriftlich per E-Mail oder als Einschreiben, um das Antragsdatum zu dokumentieren. Die Pflegekasse beauftragt daraufhin in der Regel den Medizinischen Dienst mit einer erneuten Begutachtung. Anschließend erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse den Bescheid über den neuen Pflegegrad.
Muster: Höherstufung Pflegegrad #
Das Muster-Anschreiben können Sie direkt verwenden. Einfach kopieren und die kursiven Felder ergänzen. Senden Sie es per E-Mail oder per Post an Ihre Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist.
[Ihr Vor- und Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Telefon / E-Mail]
[Name der Krankenkasse]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Ort], [TT.MM.JJJJ]Betreff: Antrag auf Einstufung in einen höheren Pflegegrad
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich,
☐ persönlich
☐ als Bevollmächtigte/r (beiliegend finden Sie eine Kopie der Vollmacht) von [Name der versicherten Person] zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen höheren Pflegegrad erfüllt sind, und bitte hierbei um eine kurzfristige Begutachtung.Angaben zur versicherten Person
Name: [Vorname Nachname der versicherten Person]
Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ]
Anschrift: [Straße Hausnummer, PLZ Ort]
Aktueller Pflegegrad: [Pflegegrad 1 / 2 / 3 / 4]
Versichertennummer: [Versichertennummer]Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum]
[Vorname, Nachname]
[Unterschrift]
Pflegeleistungen ohne Pflegegrad #
Auch ohne Pflegegrad kann es vorkommen, dass man sich für eine bestimmte Zeit nicht selbst versorgen kann, etwa wegen einer schweren Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt. In solchen Fällen übernimmt nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse die Kosten für die Pflege und finanziert die notwendige Unterstützung für:
- häusliche Krankenpflege,
- eine Haushaltshilfe,
- Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung,
- Übergangspflege im Krankenhaus.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Webseite von gesund.bund.de.
FAQs - Häufige gestellte Fragen #
Wo beantrage ich den Pflegegrad – bei der Pflegekasse oder Krankenkasse? #
Formal zuständig ist die Pflegekasse. Da die Pflegekasse organisatorisch an die gesetzliche Krankenkasse angebunden ist, können Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden – sie leitet den Antrag weiter. Bei privat Krankenversicherten wenden Sie sich an Ihre private Krankenversicherung.
Wie lange dauert der Termin für die Pflegebegutachtung? #
Der Termin zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bei Ihnen zu Hause dauert in der Regel 60–90 Minuten, je nach individueller Situation.
Kann ich den Pflegegrad rückwirkend beantragen? #
Nein – der Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Wenn Sie also beispielsweise seit Januar einen Pflegebedarf haben, aber den Antrag erst im Juni stellen, erhalten Sie die Leistungen auch erst ab Juni. Wer zu lange wartet, verliert Leistungsansprüche. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich.
Wie lange dauert es bis zur Entscheidung über einen Pflegegrad? #
Die gesetzliche Frist beträgt 25 Arbeitstage nach Antragstellung. Wird die Frist ohne Begründung überschritten, erhält der Antragsteller 70 € pro begonnener Woche Verzögerung.
Dürfen Angehörige beim der Pflegebegutachtung dabei sein? #
Ja – und das ist auch empfohlen. Angehörige können Ergänzungen einbringen, wenn die pflegebedürftige Person etwas vergisst oder verharmlost.
Unser Pflegedienst unterstützt Senioren und alle, die Hilfe im Alltag zu Hause benötigen. In den Regionen Stuttgart, Böblingen, Ludwigsburg, Esslingen, Tübingen, Reutlingen und im Rems-Murr-Kreis sind unsere Alltagshelfer für Sie im Einsatz. Gerne beraten wir Sie unverbindlich und kostenfrei zu unseren Unterstützungsangeboten und den Finanzierungsmöglichkeiten: 0711 - 25 25 94 53
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Die wichtigsten Hilfsmittel für die Pflege zu Hause.