Jan. 27, 2026

So können Sie die Pflegebudgets für häusliche Betreuung und Pflege sinnvoll nutzen

Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel – die Pflegekassen bieten Pflegebedürftigen verschiedene Budgets für die Unterstützung im eigenen Zuhause.

Für Pflegebedürftige und ihre Familien ist es oft schwer, bei den vielen Begriffen und Regelungen den Überblick zu behalten. Wir haben für Sie eine Übersicht erstellt, welche Pflegebudgets Ihnen für die häusliche Unterstützung durch einen Pflegedienst wie Elder Aid zur Verfügung stehen und wie Sie diese optimal einsetzen und kombinieren können.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuung & Pflege – alles aus einer Hand #

Als ambulanter Pflegedienst haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Senioren und pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen und ihnen so ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Unser Unterstützungsangebot reicht von stundenweiser Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über betreuende Maßnahmen bis hin zur Grundpflege. Wir stimmen die Unterstützung individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse ab – als Einzelleistungen oder alles aus einer Hand, wenn gewünscht. Wir von Elder Aid beraten Sie immer persönlich und individuell zu unseren Leistungen und Finanzierungsmöglichkeiten.

Übersicht – Pflegebudgets für die Pflege & Betreuung zu Hause #

Diese Pflegebudgets der Pflegekasse stehen Pflegebedürftigen für die Unterstützung im eigenen Zuhause zur Verfügung (Stand 27.01.2026):

Pflegegrad Pflegegeld (monatlich) Pflege­sach­leistungen (monatlich) Entlastungsbetrag (monatlich) Entlastungsbudget für Verhinde­rungs- und Kurzzeitpflege (jährlich)
1 Kein Anspruch Kein Anspruch 131 Euro Kein Anspruch
2 347 Euro 796 Euro 131 Euro 3.539 Euro
3 599 Euro 1.497 Euro 131 Euro 3.539 Euro
4 800 Euro 1.859 Euro 131 Euro 3.539 Euro
5 990 Euro 2.299 Euro 131 Euro 3.539 Euro

Die einzelnen Pflegebudgets für die Pflege und Betreuung zu Hause in Kürze erklärt #

Pflegesachleistungen #

Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf sogenannte Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI. Anders als der Name vermuten lässt, handelt es sich hierbei nicht um Sachleistungen sondern um ein monatliches Budget, das für die Unterstützung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst – wie Elder Aid – genutzt werden kann.

Die Pflegesachleistungen werden nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Der Pflegedienst kann seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse über das Pflegesachleistungsbudget abrechnen.

Die Höhe der monatlichen Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad. Die aufgeführten Beträge sind Maximalbeträge je Pflegegrad (Stand 2026):

Pflegegrad Pflegesachleistung (monatlich)
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 796 Euro
Pflegegrad 3 1.497 Euro
Pflegegrad 4 1.859 Euro
Pflegegrad 5 2.299 Euro

Die Pflegekasse erstattet über das Pflegesachleistungsbudget nur die tatsächlich entstandenen Kosten für die Leistungen des Pflegedienstes im jeweiligen Monat. Oftmals ist der Unterstützungsbedarf nicht so hoch, dass die Pflegesachleistungen jeden Monat vollständig ausgeschöpft werden. Das ist besonders der Fall, wenn Senioren und pflegebedürftige Personen auch von der Familie unterstützt werden. Wenn etwas von den Pflegesachleistungen übrig bleibt, wird dieser Anteil als Pflegegeld an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Hierfür müssen Sie die sogenannte Kombinationsleistung bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Folgenden.

Kombinationsleistung – Pflegesachleistungen und Pflegegeld #

Wenn Angehörige die Pflege und Betreuung selbst übernehmen und zusätzlich einen Pflegedienst wie Elder Aid nutzen möchten, können sie bei der Pflegekasse die Kombinationsleistung aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld beantragen.

Gut zu wissen: In der Praxis zeigt sich häufig, dass das Pflegesachleistungsbudget von Elder Aid nicht vollständig ausgeschöpft wird. Das bedeutet für Sie: Der nicht genutzte Anteil der Pflegesachleistungen wird als anteiliges Pflegegeld direkt an Sie ausgezahlt. Genau das ist die sogenannte Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI).

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Frau Maier hat Pflegegrad 2 und damit Anspruch auf 796 € Pflegesachleistungen pro Monat. Elder Aid unterstützt sie einmal pro Woche einige Stunden im Haushalt. So werden 50 % des Pflegesachleistungsbudgets verbraucht. Da Frau Maier die Kombinationsleistung bei ihrer Pflegekasse beantragt hat, erhält sie die übrigen 50 % als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Dieses gibt sie ihrer Tochter, als Ausgleich für die Unterstützung.
 

Die Pflegekasse muss darüber informiert werden, wenn Sie das erste Mal die Kombinationsleistung in Anspruch nehmen möchten. Meist reicht hier bereits ein Anruf bei Ihrer Pflegekasse oder ein formloses Schreiben.

Pflegegeld #

Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person direkt ausgezahlt. Sie kann frei darüber verfügen, um die selbst organisierte Pflege zu Hause sicherzustellen. So kann die pflegebedürftige Person das Pflegegeld beispielsweise an pflegende Angehörige weitergeben.

Die aufgeführten Beträge sind Maximalbeträge je Pflegegrad (Stand 2026): 

Pflegegrad Pflegegeld (monatlich
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 347 Euro
Pflegegrad 3 599 Euro
Pflegegrad 4 800 Euro
Pflegegrad 5 990 Euro

Entlastungsbetrag (§ 45b Sozialgesetzbuch, 131 € monatlich) #

Den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro erhalten alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, nach § 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI). Ziel ist es, den Der Entlastungsbetrag soll den Alltag der pflegebedürftigen Personen und ihrer Angehörigen durch die Förderung bestimmter Entlastungsleistungen erleichtern. Die 131 Euro können für Angebote zur Unterstützung im Alltag bei Anbietern, die nach Landesrecht zugelassen sind verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise Betreuungsangebote, Hilfen im Haushalt oder der Einsatz von Alltagsbegleitern, aber auch für Tages- und Nachpflege oder auch für z.B. Investitionskosten in der Pflege.

Wenn der Betrag einmal nicht vollständig genutzt wird, sammelt er sich an und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden. Danach verfällt die nicht genutzte Summe.

Wir empfehlen unseren Kunden, sich zu Beginn einer Betreuung und zu Jahresbeginn bei ihrer Pflegekasse zu informieren, wie viel Budget aus dem Vorjahr noch verfügbar ist. So kann die angesammelte Summe zuerst ausgeschöpft werden, während sich gleichzeitig der neue Entlastungsbetrag für das laufende Jahr wieder aufbaut.

Entlastungsbudget (für stundenweise Verhinderungspflege) #

Zur Entlastung pflegender Angehöriger durch einen Pflegedienst wie Elder Aid kann zusätzlich das Budget für stundenweise Verhinderungspflege genutzt werden. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 €, das flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden kann.

Wichtig für die Beantragung: 
Das Entlastungsbudget wird kalenderjahresbezogen gewährt und sollte daher jedes Jahr für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember neu bei der Pflegekasse beantragt und bestätigt werden.

Wenn Sie das Verhinderungspflege-Budget für stundenweise Unterstützung durch einen Pflegedienst erstmals oder im neuen Jahr nutzen möchten, beantragen Sie es am besten so früh wie möglich bei Ihrer Pflegekasse. Folgende Angaben sind dafür wichtig:

  • Antrag für das ganze Jahr 01.01. bis 31.12.
  • Für stundenweise Verhinderungspflege
  • Für die Leistungen des Pflegedienstes

Elder Aid – individuelle Unterstützung für Ihren Bedarf #

Neben den hier beschriebenen Pflegebudgets für die häusliche Pflege gibt es weitere Leistungen der Pflegekasse, die Pflegebedürftige – je nach Situation und Bedarf – in Anspruch nehmen können. Dazu gehören zum Beispiel Zuschüsse für stationäre oder teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes oder technische Pflegehilfsmittel.

Die hier vorgestellten Budgets sind vor allem für die Unterstützung im häuslichen Umfeld durch einen ambulanten Pflegedienst wie Elder Aid relevant – wir bieten Ihnen Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuung und Grundpflege aus einer Hand.

Sie wünschen sich Unterstützung zu Hause – für sich selbst oder einen Angehörigen? 

Unsere Pflegefachexpertinnen und -experten beraten Sie individuell und kostenlos. Das kostenloses Servicegespräch findet immer persönlich bei Ihnen zu Hause statt. So können wir Ihren individuellen Unterstützungsbedarf genau erfassen und gemeinsam mit Ihnen planen, wie Sie die vorhandenen Pflegebudgets optimal einsetzen können.

Rufen Sie uns gerne an: 0711 - 25 25 94 53, oder vereinbaren Sie einen Rückruf.

Erleichtern Sie sich die Pflege!

Kinderleicht, kostenlos und bequem per Post.
Die wichtigsten Hilfsmittel für die Pflege zu Hause.